Gesetzliche Neuregelungen zum 1. August
30. Juli 2012
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.07.2012
Mit dem neuen Mediationsgesetz können in Deutschland langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden. Verbraucher werden besser vor Kostenfallen im Internet geschützt. In ganz Europa werden einheitliche Standards für Qualität und Sicherheit von Organspenden verbindlich. Die "Blaue Karte EU" erleichtert die Zuwanderung gut ausgebildeter Fachkräfte. Diese und einige andere Änderungen gibt es zum 01.08.2012.
Mediationsgesetz ermöglicht außergerichtliche Streitschlichtung
Das neue Mediationsgesetz stellt die außergerichtliche und gerichtsinterne Streitschlichtung erstmals in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage. Langwierige Gerichtsverfahren können damit vermieden werden. Die Mediation hat im Vergleich zum Gerichtsverfahren den Vorteil, dass es keinen Verlierer gibt. Eine Lösung ist nur möglich, wenn beide Streitparteien damit einverstanden sind.
Das "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" ist am 26. Juli 2012 in Kraft getreten.
Besserer Schutz vor Kostenfallen im Internet
In Zukunft kommt ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr nur dann zu Stande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Das Gesetz berücksichtigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine Schaltfläche betätigen müssen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet bestellen - sei es über den heimischen Computer, das Smartphone oder einen Tablet-PC.
Unternehmen werden verpflichtet, diese Bestellschaltfläche mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen unmissverständlichen Beschriftung zu versehen. Diese einfache und klare Regel erleichtert Verbrauchern die Beurteilung, ob sie tatsächlich eine finanzielle Verpflichtung eingegangen sind. Gegen unberechtigte Forderungen können sie sich dann besser wehren.
Am 1. August tritt das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft.
Rechtssicherheit für Medien gestärkt
Die Bundesregierung will die Pressefreiheit stärken und den Quellen- und Informantenschutz gewährleisten. So gibt es unter anderem eine Neuregelung des Rechts zum so genannten "Geheimnisverrat". Journalistinnen und Journalisten machen sich grundsätzlich nicht mehr der "Beihilfe zum Geheimnisverrat" strafbar, wenn sie geheimes Material lediglich entgegennehmen, auswerten oder veröffentlichen.
Das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht tritt am 1. August in Kraft.
Deutschland attraktiver für Fachkräfte aus Drittstaaten
Die neue "Blaue Karte EU" erleichtert die Zuwanderung von gut ausgebildeten ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten. So soll die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte attraktiver werden.
Das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union tritt am 1. August in Kraft.
Neuer Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche
Für Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung gilt ab 1. August 2012 ein gesetzlicher Mindestlohn. Für Westdeutschland und Berlin beträgt der Mindeststundenlohn 12,60 Euro. Beschäftigte in Ostdeutschland erhalten 11,25 Euro. Die Mindestlohnsätze gelten bis einschließlich 30. Juni 2013.
Mehr Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes werden neue, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stärker gefördert. Auch sie tragen zu einer zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung bei. Das Gesetz sieht eine bessere Förderung von Neuanlagen vor, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen. Bestehende Kraftwerke sollen leichter nachgerüstet und modernisiert werden können. Wärmespeicher werden mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert.
Das Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist am 19. Juli 2012 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
Quelle: Bundesregierung