Gelangensbestätigung - Das BMF lenkt ein!

DStV, Pressemitteilung vom 04.06.2012

Das am 01.06.2012 veröffentlichte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur sog. "Gelangensbestätigung" bedeutet einen weiteren, großen Schritt in die richtige Richtung. Es greift gleich zwei, in der politischen Erörterung unter anderem vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) in seiner Stellungnahme S 06/12 ausgeführte Vorschläge auf.

Die bisher bis zum 30.06.2012 geltende Übergangsregelung zu den Belegnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen wird bis zur Änderung des § 17a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) verlängert. Mit dieser Verlängerung kann der Nachweis zunächst weiterhin mit den bis zum 31.12.2011 anerkannten Belegen geführt werden.

Die angestrebte Änderung der UStDV bedeutet, dass die im derzeitigen Entwurf des BMF-Schreibens zur "Gelangensbestätigung" vorgesehenen Vereinfachungen Eingang in die Verordnung finden und damit gesetzlich abgesichert werden sollen. Die bisher als "Mussvorschriften" ausgestalteten Regelungen dürften insofern erheblich geöffnet werden. Die Anpassung der UStDV ist zum 01.01.2013 geplant. Wie allerdings die tatsächliche Umsetzung der einzelnen Erleichterungen aussehen wird, bleibt abzuwarten.

Die geplante Modifikation der UStDV würde die derzeit bestehenden, erheblich kritisierten Wertungswidersprüche zwischen der UStDV und dem aktuellen Entwurf der Verwaltungsanweisung beseitigen. Wie vom DStV angeregt, könnte dies die notwendige Rechtssicherheit für die Unternehmerschaft bei Betriebsprüfungen sowie gerichtlichen Verfahren schaffen. Abhängig von der zukünftigen Ausgestaltung könnten auch die bisher angeführten europarechtlichen Bedenken behoben werden.

Quelle: DStV