Koalitionsfraktionen setzen Umsatzsteuersenkung für Hotels durch

Unions- und FDP-Fraktion hatten vor der Abstimmung eine Reihe von Änderungen an dem Gesetz beschlossen, um unter anderem Klarstellungen bei dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Hotels und Beherbergungsbetriebe (bisher 19 Prozent) vorzunehmen. So soll der ermäßigte Satz sowohl für Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch für kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen gelten, wie es in der Begründung des entsprechenden Änderungsantrages heißt. Klargestellt wird darin ebenfalls, dass der ermäßigte Satz auch für die kurzfristige Überlassung von Campingflächen gelten soll. "Nicht von der Steuermäßigung umfasst, da sie nicht unmittelbar der Beherbergung dienen, sind die Verpflegung, insbesondere das Frühstück, der Zugang zu Kommunikationsnetzen (insbesondere Telefon und Internet), die TV-Nutzung ("pay per view"), die Getränkeversorgung aus der Minibar, Wellnessangebote, Überlassung von Tagungsräumen, sonstige Pauschalangebote usw., auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Beherbergung abgegolten sind", heißt es in der Begründung.

Auf Nachfragen erläuterte die Bundesregierung, dass eine "kurzfristige Beherbergung" alle Beherbergungen bis zu sechs Monaten umfasse, da die steuerfreie Vermietung bei sechs Monaten beginne und für eine kurzfristige Vermietung keine neue Grenze gezogen werden könne. Auf Fragen nach der Abgrenzung von Leistungen wie Wellness oder W-Lan erklärte die Regierung, es könne Abgrenzungsprobleme geben. So müsse die Nutzung eines Schuhputzautomaten sicher nicht extra auf der Hotelrechnung ausgewiesen werden, die Nutzung der Sauna aber wohl. Es werde für diese Fälle ebenso wie bei Beherbergungsleistungen in "vergleichbaren Einrichtungen" Rundschreiben des Finanzministeriums geben.

Die Unionsfraktion begrüßte das Gesetz mit dem Hinweis, wichtige Punkte aus dem Koalitionsvertrag würden jetzt umgesetzt. Im Bereich der Unternehmenssteuern würden krisenverschärfende Maßnahmen wieder rückgängig gemacht. Bei der Erbschaftsteuer beseitige die Koalition Ungerechtigkeiten wie die zu hohe steuerliche Einstufung von erbenden Geschwistern. Die SPD-Fraktion begrüßte die Erhöhung des Kindergeldes, kritisierte aber scharf, dass sich die Koalition politisch entschieden habe, Familien mit hohem Einkommen durch die gleichzeitig vorgenommene Erhöhung des Kinderfreibetrages erheblich mehr Geld zu geben. Die FDP-Fraktion wies darauf hin, dass 1 Prozent mehr Wachstum 3,5 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen und 3,8 Milliarden Euro mehr Einnahmen für die Sozialkassen bringe. Aus Sicht der FDP-Fraktion seien die Gegenfinanzierungsmaßnahmen der alten Regierung bei der Unternehmenssteuerreform falsch gewesen und müssten jetzt zurückgenommen werden. Auf Protest stieß der Sprecher der FDP-Fraktion, als er Forderungen von SPD und Linkspartei sowie eines Politikers der Grünen nach Senkung der Umsatzsteuer für Hotels zitierte. So entgegnete die Linksfraktion, eine Senkung der Steuer auf Arzneimittel und Artikel für Kinder sei vorrangig. Sie erklärte, mit den Maßnahmen des Gesetzes werde kein höheres Wachstum erreicht. Wer Änderungen an der Erbschaftsteuer als Wachstumsförderung ansehe, liege "voll daneben". Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf der FDP-Fraktion Wahlkampfreden vor und wies darauf hin, dass sich Finanzpolitiker der Koalition öffentlich gegen die Senkung der Umsatzsteuer ausgesprochen hätten. Die Koalition habe sich bei der Ermäßigung auf 7 Prozent vergaloppiert.

Änderungsanträge der Linksfraktion zur Nichtanrechnung des höheren Kindergeldes für Hartz IV-Empfänger und der SPD-Fraktion zur Zerlegung der Gewerbesteuer bei Solaranlagen wurden von der Koalitionsmehrheit ebenso abgelehnt wie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Stellung von Lebenspartnerschaften im Erbschaftsteuerrecht.

Quelle: Deutscher Bundestag