Photovoltaik an Marktpreise anpassen
1. März 2012
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 29.02.2012
Das Bundeskabinett hat weitere Kürzungen bei der Förderung von Solaranlagen beschlossen. Damit will sie die Entwicklung an die gesunkenen Marktpreise anpassen. Die Umlage für die Stromverbraucher bleibt weiter stabil.
Die Preise für Photovoltaik-Anlagen sind in den vergangenen Jahren stark gesunken. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass in Deutschland in den letzten beiden Jahren jeweils eine Leistung von rund 7,5 Gigawatt neu installiert wurde. Dieser hohe Zuwachs verursacht aber auch hohe Kosten, die schlussendlich auch Stromverbraucher belasten. "Mit unserem Vorschlag zur Photovoltaik-Förderung wollen wir die Zubaumenge und die Kosten wirksam begrenzen", betonte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Die EEG-Umlage für die Stromverbraucher werde so weiter stabil gehalten.
Die sogenannte EEG-Umlage ist eine Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Es regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien im Netz - er wird den Erzeugern, zum Beispiel Inhabern von Solaranlagen, zu einem festen Mindestpreis abgenommen. Das wirkt sich auch auf die Strompreise für die Verbraucher aus.
Energieverkauf auf dem freien Markt
Im Kern soll mit einer deutlichen einmaligen Absenkung der Vergütung um über 20 Prozent eine Anpassung an die gesunkenen Marktpreise erfolgen. Auch der Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen soll begrenzt werden. Eine feste monatliche Absenkung soll Schlusskäufe verhindern.
Außerdem sollen die Anlagenbetreiber künftig nur noch für einen bestimmten Prozentsatz der erzeugten Strommenge Förderung erhalten. Die nicht vergüteten Mengen können entweder selbst verbraucht oder auf dem Markt verkauft werden. Damit wird ein starker Anreiz für eine wirtschaftliche Nutzung außerhalb der staatlichen Vergütung gesetzt.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die einmalige Absenkung der Vergütung bereits zum 9. März 2012 umzusetzen. Die monatliche Minderung um 0,15 Cent pro Kilowattstunde soll zum 1. Mai 2012 kommen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesumweltministeriums.
Quelle: Bundesregierung