Finanzämter Rheinland-Pfalz stellen Zahlungshinweise ein

Bei den Finanzämtern muss im Jahr 2012 gespart werden.

Wie jetzt die OFD des Landes Rheinland-Pfalz bekannt gegeben hat, werden ab dem Jahr 2012 keine Zahlungshinweise mehr an Steuerpflichtige versendet. Damit keine Säumniszuschläge bezahlt werden müssen, verweisen die Finanzämter weiterhin auf das Lastschrifteinzugsverfahren.

Quelle: OFD-Verfügung Rheinland-Pfalz vom 28.11.2011; Haufe.Steuern vom 8.12.2011