Wechselkennzeichen kann kommen
18. Dezember 2011
Bundesrat, Pressemitteilung vom 16.12.2011
Der Bundesrat hat am 16.12.2011 der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Drucksache 709/11) mit einigen Änderungen zugestimmt und damit grünes Licht für das neue Wechselkennzeichen gegeben.
Die Verordnung ermöglicht es, künftig zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen zuzulassen. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und die Halter Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwenden können. Das Wechselkennzeichen darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Die Bundesregierung geht von Zulassungskosten von rund 65 Euro aus, wenn ein Halter für zwei Fahrzeuge aus dem vorhandenen Bestand Wechselkennzeichen beantragt.
Die Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
Quelle: Bundesrat