Neuerungen ab Dezember 2011

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 30.11.2011

Ab Dezember gelten steuerliche Vereinfachungen für Bürger und Unternehmen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird erhöht, auch Kosten für Kinderbetreuung sind einfacher absetzbar. Ein neues Gesetz fördert die Energieeffizienz von Produkten und im Baugewerbe gelten neue Mindestlöhne. Auch bei der Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien gibt es Fortschritte.

Die Neuregelungen im Überblick:

Steuervereinfachungen

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 werden weitere Vereinfachungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Kraft treten. Die neuen Regelungen machen die jährliche Steuererklärung etwas leichter und entlasten vor allem Bürgerinnen und Bürger. Das Gesetz wurde am 04.11.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet. Hier die wichtigsten Vereinfachungen:

Noch im Dezember 2011 erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Steuerersparnis durch die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschalbetrages mit der gehalts-/Lohnabrechnung ihres Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt nun 1.000 Euro (vorher 920 Euro). Dies gilt rückwirkend für das ganze Jahr 2011. Weitere 550.000 Arbeitsnehmer brauchen nun keine Belege mehr einzureichen, weil der Pauschbetrag höher ist als ihre Aufwendungen. Rund 300 Millionen Euro beträgt damit die finanzielle Entlastung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pro Jahr.

  • Ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Egal, ob die Kinder aus beruflichen oder privaten Gründen betreut werden. Somit können alle Mütter und Väter ihre Betreuungskosten mit der Steuererklärung geltend machen. Bei der Einkommensteuererklärung fällt eine von drei Seiten der "Anlage Kind" weg. Finanzielle Entlastung pro Jahr: 60 Millionen Euro.
  • Ab 2012 entfällt die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das erspart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwändige Nachweise. Eltern bekommen auch dann weiter Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Finanzielle Entlastung pro Jahr: 200 Millionen Euro.
  • Ab 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht: Wer verschiedene Verkehrsmittel benutzt, muss die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Ein Nachweis ist nur erforderlich, wenn sie höher sind als die Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr.

Wirtschaft: Sparsame Produkte

Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz trägt zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten bei. Die gesetzlichen Neuregelungen setzen die neugefasste Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der EU in deutsches Recht um. Ziel ist, dass die Hersteller den Energieverbrauch ihrer Produkte senken, den Materialaufwand vermindern und die Belastung mit Schadstoffen reduzieren. Die Ökodesign-Vorschriften gelten für Geräte, die mit Energie betrieben werden und neu auch für Produkte, die selbst keine Energie verbrauchen, aber während ihrer Nutzung den Verbrauch von Energie beeinflussen. Verkehrsmittel bleiben ausgenommen. Deutsche Hersteller sind bei der Energie- und Ressourceneffizienz schon heute oft Marktführer. Für sie bieten Effizienzstandards die Chance, weitere Marktanteile zu gewinnen und neue Märkte zu erschließen. Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz ist am 25.November 2011 in Kraft getreten.

Arbeit und Soziales: Neuer Mindestlohn im Baugewerbe

Für gut 515.000 Beschäftigte im Baugewerbe gelten ab 1. Dezember 2011 neue gesetzliche Mindestlöhne. Die Anhebung erfolgt in drei Stufen ab 1. Januar 2012. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013. Entsprechende Mindestlohn-Regelungen für die Beschäftigten in den Bereichen der Abfallwirtschaft und Bergbauspezialarbeiten gelten seit dem 1. November 2011.

Umwelt: Einheitliche Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien

Mit der Änderung des Chemikaliengesetzes hat Deutschland die europäische Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ("CLP-Verordnung") übernommen. Die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien erfolgt nun nach weltweit einheitlichen Regeln. Neben neuen Einstufungsvorschriften wird sich die Chemikalienkennzeichnung deutlich ändern. An die Stelle der bisherigen Gefahrensymbole auf orangefarbenem Grund treten künftig verkehrsschildartige Gefahrenpiktogramme auf weißem Grund mit roter Umrandung. Die Kennzeichnungen liefern Informationen über gefährliche Stoffeigenschaften und die sichere Verwendung der Chemikalie. Die Änderung des Chemikaliengesetzes ist am 9. November in Kraft getreten.

Quelle: Bundesregierung