Neue Einkommensgrenzen für Sozialversicherungsbeiträge
1. Dezember 2009
Bezugsgröße Einkommensentwicklung
Grundlage der Werte für 2010 ist die Einkommensentwicklung in Deutschland des vergangenen Jahres. Das Statistische Bundesamt hat für 2008 eine Lohnzuwachsrate der Brutto-Löhne und -gehälter von 2,25 Prozent in den westlichen Ländern und 2,11 Prozent in den östlichen Ländern ermittelt.
Die Bezugsgröße ist für viele Werte der Sozialversicherung von Bedeutung. Beispiele sind unter anderem die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und auch die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Bezugsgröße beträgt in den westlichen Bundesländern für das Jahr 2010 monatlich 2.555 Euro (2009: 2.520 Euro/Monat). In den östlichen Bundesländern liegt sie bei 2.170 Euro (2009: 2.135 Euro/Monat).
Bemessungsgrenzen für die Rentenversicherung
Die neuen monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung werden 5.500 Euro/Monat (West; 2009: 5.400 Euro/Monat) und 4.650 Euro/Monat (Ost; 2009: 4.550 Euro/Monat) betragen.
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert dabei das Maximum, bis zu dem Beiträge erhoben werden. Der Einkommensanteil, der über diesen Grenzbetrag liegt, bleibt somit beitragsfrei.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2010 bundeseinheitlich auf 32.003 Euro festgesetzt.
Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Sie beträgt im kommenden Jahr für alle Versicherten 45.000 Euro jährlich (2009: 44.100 Euro/Jahr). Dies entspricht 3.750 Euro monatlich (2009: 3.675 Euro).
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 auf Grund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2010 auf 45.000 Euro (2009: 44.100 Euro).
Bundeseinheitlich besteht 2010 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu einem Brutto-Lohn von 49.950 Euro (2009: 48.600 Euro/Monat). Wer darüber kommt, kann freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben oder sich bei einer privaten Krankenkasse versichern.
Gesamtübersicht für 2010 (Angaben in Euro): |
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Rechengröße |
Alte Bundesländer |
Neue Bundesländer |
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Monat |
Jahr |
Monat |
Jahr |
vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung/Jahr |
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32.003 |
|
32.003 |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung |
2.555 |
30.660 |
2.170 |
26.040 |
Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung |
5.500 |
66.000 |
4.650 |
55.800 |
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung |
6.800 |
81.600 |
5.700 |
68.400 |
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung |
3.750 |
45.000 |
3.750 |
45.000 |
Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung |
4.163 |
49.950 |
4.163 |
49.950 |
Quelle: Bundesregierung