BdSt zum ELStAM-Desaster - Elektronischer Lohnsteuerabzug startet nicht zum 1. Januar 2012

BdSt, Pressemitteilung vom 01.11.2011

Das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren wird nicht zum 1. Januar 2012 an den Start gehen. Der BdSt fordert die Finanzverwaltung daher auf, schnellstmöglich Klarheit für die betroffenen Steuerzahler zu schaffen. Insbesondere müssen die Arbeitgeber darüber informiert werden, wie der Lohnsteuerabzug für die Arbeitnehmer ab Januar vorzunehmen ist. Bereits in den vergangenen Tagen zeichnete sich ab, dass das Verfahren nicht zum 1. Januar 2012 zur Verfügung stehen wird. Damit wird der Starttermin für das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren ein weiteres Mal verschoben.

Das Bundesministerium der Finanzen teilte am 31.10.2011 mit, dass sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verschieben wird. Grund für die Verzögerungen sind technische Probleme bei der Erprobung des Abrufverfahrens. Hinzu kommt eine Vielzahl fehlerhafter Datenbriefe. Viele Steuerzahler hatten in den letzten Wochen Post von der Finanzverwaltung erhalten. Das Schreiben enthielt die gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale, die dem Arbeitgeber eigentlich ab dem 1. Januar 2012 zum elektronischen Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt werden sollten. Viele Daten waren aber fehlerhaft, sodass es nun zunächst zu einer Korrektur der Daten kommen muss. Insoweit ist es sinnvoll, die Einführung des technisch unausgereiften Verfahrens zu verschieben. Gleichwohl darf es nicht zu Mehrbelastungen oder Mehrbürokratie für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kommen.

Quelle: BdSt