Die elektronische Lohnsteuerkarte startet
30. September 2011
FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung vom 30.09.2011
Mit der "elektronischen Lohnsteuerkarte" wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Arbeitnehmer werden daher in den kommenden Wochen über ihre persönlichen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) informiert.
Bundesweit erhalten ca. 41 Millionen Arbeitnehmer in den kommenden Wochen ein Mitteilungsschreiben, in dem ihre zum 01. Januar 2012 gültigen elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) aufgeführt sind. Der Bürger sollte die ihm übermittelten Daten sorgfältig auf ihre Richtigkeit für den künftigen Lohnsteuerabzug prüfen. Korrekturen können bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Falsche Daten könnten dazu führen, dass der Arbeitnehmer Anfang 2012 netto weniger im Geldbeutel hat.
Im Gegensatz zum Jahreswechsel 2010/2011 werden vorhandene Freibeträge diesmal nicht automatisch für 2012 berücksichtigt. Freibeträge, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sollten daher bis zum Jahresende neu beantragt werden, damit sie ab Januar 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden können.
Unter Berücksichtigung des zu erwartenden erhöhten Publikumsverkehrs in den Finanzämtern empfiehlt es sich, Anträge zur Änderung der persönlichen ELStAM über den Postweg einzureichen.
Antragsformulare sind in den Finanzämtern erhältlich, können aber auch über das Internet: (https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do) abgerufen werden.
Die Vorteile der "elektronischen Lohnsteuerkarte" auf einen Blick:
- Die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt kann individuell, papierlos und sicher auf elektronischem Wege erfolgen; sie wird dadurch wesentlich beschleunigt
- Durch die klare Zuständigkeit des Finanzamts für die Änderung sämtlicher Lohnsteuerabzugsmerkmale werden unnötige Wege vermieden.
- Das Problem des Verlustes der bisherigen Lohnsteuerkarte und das Ausstellen einer kostenpflichtigen Ersatzlohnsteuerkarte entfallen.
- Bei Änderungen der persönlichen Lebensverhältnisse muss die Lohnsteuerkarte nicht mehr von der Gemeinde/Finanzamt geändert werden. Das erspart das Abholen und Zurückbringen der Lohnsteuerkarte durch den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber. So wird künftig beispielsweise der Kinderfreibetrag nach Geburt eines Kindes oder bei einer Heirat die Änderung der Lohnsteuerklassen (von I/I in IV/IV) automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Quelle: FinMin Niedersachsen