DDR-Bürger sollten Renten-Unterlagen prüfen

Frist läuft Ende 2011 aus

Wer in einem ehemaligen DDR-Betrieb gearbeitet hat, sollte sich jetzt um seine Rente kümmern. Denn die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen läuft zum Jahresende aus. Dann können Fehlzeiten bei der Rentenberechnung nicht mehr nachgetragen werden. Bisher sind etwa zwölf Prozent der Versicherungskonten noch nicht geklärt.

Betroffen sind Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974, die Beitragszeiten in der DDR zurückgelegt haben können. In der Regel fehlt hier der Nachweis der Zeiten bis zur Wiedervereinigung, heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie führt in den neuen Bundesländern 2,3 Millionen Versicherungskonten. Davon sind etwa 286.000 Konten noch nicht vollständig geklärt.

 

Den Antrag auf Kontenklärung (Externer Link - Öffnet in neuem Fenster) kann man direkt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund herunterladen. Die Unterlagen sind aber auch bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen erhältlich. Dort hilft man auch beim Ausfüllen der Unterlagen.

Quelle: WISO-ZDF