Die "vorausgefüllte Steuererklärung" wird Realität

BMF, Pressemitteilung vom 15.07.2011


Umsetzung der 1. Stufe 2013

Bund und Länder wollen das Steuerrecht spürbar vereinfachen und zugleich das Besteuerungsverfahren modernisieren und von unnötiger Bürokratie befreien. Um diese Zielsetzung zu verwirklichen, sind neben gesetzlichen Neuregelungen auch Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung vorgesehen. Dazu gehört der Einsatz moderner Informationstechnologien im Besteuerungsprozess - möglichst breit und umfassend.

Die Software der Steuerverwaltung wird im Rahmen des Gemeinschaftsvorhabens KONSENS von Bund und Ländern - koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung - vereinheitlicht und modernisiert. Ein wichtiges Projekt dieses auf Dauer angelegten Vorhabens ist die elektronische vorausgefüllte Einkommensteuererklärung. Bei diesem optionalen und kostenlosen Service-Angebot der Finanzverwaltung werden die dem Finanzamt für das aktuelle Veranlagungsjahr vorliegenden Daten automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung übertragen. Die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen sowie Name, Adresse und weitere Grundinformationen werden dann in einer ersten Stufe bereits vorausgefüllt zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung und ggf. Ergänzung der Angaben sendet der Steuerpflichtige seine Einkommensteuererklärung dann an das Finanzamt.

Die Finanzminister der Länder haben dieses wichtige Projekt einer weiteren Ausbaustufe der elektronischen Kommunikation zwischen Bürgerin bzw. Bürger und Finanzamt auf ihrer Konferenz am 22. Juni 2011 noch einmal ausdrücklich bekräftigt und gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium die Eckpunkte wie folgt festgeschrieben:

Die "vorausgefüllte Steuererklärung"

  • ist ein kostenloses elektronisches Serviceangebot der Finanzverwaltung,
    das erstmals im Laufe des Jahres 2013 allen interessierten Bürgern in einer ersten Stufe zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzung kann über die Dienste der Steuerverwaltung (www.elster.de) oder mit Hilfe kommerzieller Software in Anspruch genommen werden.
  • erleichtert die Erstellung der Einkommensteuererklärung,
    bei Nutzung von ElsterFormular oder des ElsterOnline-Portals können bei der Steuerverwaltung gespeicherte Informationen angezeigt werden und lassen sich nach Prüfung übernehmen, ohne dass damit eine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe verbunden ist.
  • liefert eine aktuelle Datenbasis,
    enthält bereits in der ersten Stufe eindeutig zuordenbare wesentliche Informationen für die Einkommensteuererklärung: Dies sind die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Vorsorgeaufwendungen sowie Name, Adresse und weitere Grundinformationen. In den folgenden Stufen ist die Bereitstellung weiterer steuerlich relevanter Informationen vorgesehen.
  • gewährleistet höchstmögliche Datensicherheit,
    denn die Informationen unterliegen dem Steuergeheimnis. Diese können nur der Steuerpflichtige selbst oder ausdrücklich durch ihn autorisierte Personen - wie etwa sein Ehepartner oder sein steuerlicher Berater - abrufen.
  • ist eine kundenorientierte Dienstleistung.
    Eine Erreichbarkeit rund um die Uhr, 7 Tage die Woche, ist vorgesehen. Wiederholte Abrufe der Informationen sind möglich.


Die "vorausgefüllte Steuererklärung" wird das "Ausfüllen" der Steuererklärung wesentlich erleichtern. Zudem werden derzeit im Rahmen des Vorhabens KONSENS die fachlichen und technischen Grundlagen für das Entgegennehmen und Weiterverarbeiten elektronischer Belege entwickelt. Mit diesen und weiteren KONSENS-Projekten wird die Steuerverwaltung ihr elektronisches Serviceangebot zum Nutzen aller am Besteuerungsverfahren Beteiligten schrittweise erweitern.

Quelle: BMF