Bundesrat bremst Steuervereinfachungen

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 08.07.2011

Die Länder haben das Steuervereinfachungsgesetz der Bundesregierung im Bundesrat vorerst gestoppt. Der Bundesrat lehnte insbesondere die Möglichkeit ab, nur alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Auch die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages wurde aufgehalten. Die Bundesregierung muss jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag sollte bereits für das Jahr 2011 von 920 auf 1.000 Euro steigen. Die niedrigere Lohnsteuer könnten dann die Arbeitgeber im Dezember an ihre Beschäftigten mit der Gehaltsabrechnung weiterreichen. Der höhere Pauschbetrag würde für rund 22 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen das Sammeln von Belegen entbehrlich machen.

Vereinfachungen bei der Steuererklärung

Dabei ist für Bürgerinnen, Bürger und genauso für Unternehmen ein einfacheres Steuersystem mit wenig bürokratischem Aufwand absolut wünschenswert.

Das Steuervereinfachungsgesetz sollte vor allem denjenigen helfen, die ihre Steuererklärung noch selbst ausfüllen. Die Steuerformulare würden nach und nach "entschlackt". Manche Angaben und Belege könnten zukünftig ganz entfallen. Erklärungsvordrucke werden deutlich übersichtlicher und kürzer.

Die Bundesregierung hatte das Maßnahmenpaket zur Steuervereinfachung bereits im Dezember 2010 auf den Weg gebracht. Der Bundestag hatte zugestimmt.

Die geplanten Maßnahmen

  • Der höhere Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro spart nicht nur das Sammeln von Belegen. Zugleich gibt es eine deutliche finanzielle Entlastung der Arbeitnehmer in Höhe von etwa 330 Millionen Euro.
  • Ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr. Davon profitieren mehr Familien als zuvor. Eine Seite der "Anlage Kind" zur Einkommensteuererklärung fällt durch die Neuregelung weg. Finanzielle Entlastung pro Jahr: 60 Millionen Euro.
  • Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwendige Nachweise.
    Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Finanzielle Entlastung: 200 Millionen Euro.
  • Einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale ab 2012:
    Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.
  • Die Bürger sollen ab 2012 wählen können, ob sie ihre Einkommensteuererklärung nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abgeben wollen. Wer Rückzahlungen erwartet, kann selbstverständlich weiterhin jährlich seine Steuererklärung abgeben. Wer über die Jahre gleichbleibende Einkünfte hat - zum Beispiel Arbeitnehmer oder Rentner - profitiert von der Fristverlängerung.


Außerdem sollte es zur Einführung einer elektronischen vorausgefüllten Einkommensteuererklärung kommen: Die Finanzverwaltung trüge dann alle ihr vorliegenden jahresaktuellen Daten automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung ein. Diese wäre dann zu überprüfen, eventuell zu korrigieren oder zu ergänzen und an das Finanzamt zurückzusenden.

Ab 2012 sollte die elektronische Lohnsteuerkarte die aus Papier ablösen. Dann stünden die Daten für die Lohnsteuerberechnung in einer Datenbank der Finanzverwaltung für die Arbeitgeber zum Abruf per Datenleitung bereit.

Weniger Steuerbürokratie auch für Unternehmen

Die Unternehmen könnten durch die erleichterte elektronische Rechnungsstellung pro Jahr rund vier Milliarden Euro Bürokratiekosten sparen. Für die deutsche Wirtschaft sollte diese Erleichterung bereits ab 2011 gelten. EU-weit müsste die Regelung bis 2013 umgesetzt werden.

Die stärkere Nutzung elektronischer Formulare brächte weitere Entlastungen.

Außerdem würden bundeseinheitliche Standards für eine zeitnahe Betriebsprüfung festgelegt. Lange Zeiträume zwischen der Entstehung der Steuern und einer Betriebsprüfung sollten so künftig vermieden werden. Dies wäre ein geeigneter Beitrag zur Rechts- und Planungssicherheit.

Quelle: Bundesregierung