Steuervereinfachungen kommen

Vereinfachungen bei der Steuererklärung

Für Bürgerinnen, Bürger und genauso für Unternehmen ist ein einfacheres Steuersystem mit wenig bürokratischem Aufwand wünschenswert.

Das Steuervereinfachungsgesetz soll vor allem denjenigen helfen, die ihre Steuererklärung noch selbst ausfüllen. Die Steuerformulare werden nach und nach "entschlackt". Manche Angaben und Belege können zukünftig ganz entfallen. Erklärungsvordrucke werden deutlich übersichtlicher und kürzer.

Die Bundesregierung hatte das Maßnahmenpaket zur Steuervereinfachung bereits im Dezember 2010 auf den Weg gebracht. Es wird eine breit gefächerte Wirkung entfalten.

Die wichtigsten Maßnahmen

  • Der höhere Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro spart nicht nur das Sammeln von Belegen. Zugleich gibt es eine deutliche finanzielle Entlastung der Arbeitnehmer in Höhe von etwa 330 Millionen Euro.
  • Ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr. Davon profitieren mehr Familien als zuvor. Eine Seite der "Anlage Kind" zur Einkommensteuererklärung fällt durch die Neuregelung weg. Finanzielle Entlastung pro Jahr: 60 Millionen Euro.
  • Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwändige Nachweise.
    Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Finanzielle Entlastung: 200 Millionen Euro.
  • Einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale ab 2012:
    Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.
  • Die Bürger sollen ab 2012 wählen können, ob sie ihre Einkommensteuererklärung nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abgeben wollen. Wer Rückzahlungen erwartet, kann selbstverständlich weiterhin jährlich seine Steuererklärung abgeben. Wer über die Jahre gleichbleibende Einkünfte hat - z. B. Arbeitnehmer oder Rentne r- profitiert von der Fristverlängerung.


Außerdem arbeiten Bund und Länder an der Einführung einer elektronischen vorausgefüllten Einkommensteuererklärung: Die Finanzverwaltung trägt dann alle ihr vorliegenden jahresaktuellen Daten automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung ein. Diese ist dann zu überprüfen, eventuell zu korrigieren oder zu ergänzen und an das Finanzamt zurückzusenden.

Ab 2012 wird die elektronische Lohnsteuerkarte die aus Papier ablösen. Dann stehen die Daten für die Lohnsteuerberechnung in einer Datenbank der Finanzverwaltung für die Arbeitgeber zum Abruf per Datenleitung bereit.

Weniger Steuerbürokratie auch für Unternehmen

Die Unternehmen werden durch die erleichterte elektronische Rechnungsstellung pro Jahr rund vier Milliarden Euro Bürokratiekosten sparen. Für die deutsche Wirtschaft soll diese Erleichterung bereits ab 2011 gelten. EU-weit muss die Regelung bis 2013 umgesetzt werden.

Die stärkere Nutzung elektronischer Formulare bringt weitere Entlastungen.

Außerdem werden bundeseinheitliche Standards für eine zeitnahe Betriebsprüfung festgelegt. Lange Zeiträume zwischen der Entstehung der Steuern und einer Betriebsprüfung sollen so künftig vermieden werden. Das stärkt Rechts- und Planungssicherheit.

Quelle: Bundesregierung