Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

BRAK, Pressemitteilung vom 27.05.2011

Zum 01.07.2011 erhöhen sich die unpfändbaren Beträge nach § 850c Abs. 1 ZPO sowie § 850f Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO. Das Bundesjustizministerium hat am 09.05.2011 die neuen Werte bekanntgegeben (BGBl I, 825). So ist z. B. der Freibetrag für Alleinstehende von 985,15 Euro auf 1.028,89 Euro erhöht worden.

Eine Broschüre des Bundesjustizministeriums zu den Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen finden Sie auf der Homepage des BMJ.

Quelle: BRAK