Wann müssen Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer zahlen?
28. April 2011
FinMin Brandenburg, Pressemitteilung vom 26.04.2011
Muss ich auf meine Rente Steuern zahlen? Seit dem zum 1. Januar 2005 in Deutschland in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz sind sich viele Rentnerinnen und Rentner auch in Brandenburg bei der Antwort auf diese Frage nicht immer sicher. Eine erste Orientierung zu dieser Frage bietet das nun neu aufgelegte und inhaltlich überarbeitete Faltblatt "Renten und Steuern", das ab sofort auf den Internet-Seiten des Brandenburger Finanzministeriums und der Finanzämter heruntergeladen werden kann und in allen Finanzämtern Brandenburgs kostenlos ausliegt. "Gerade vor dem Abgabetermin am 31. Mai wollen viele Rentnerinnen und Rentner wissen, ob sie überhaupt eine Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben und Steuern zahlen müssen. Deshalb haben wir das bei vielen Senioren bekannte Faltblatt aktualisiert und neu aufgelegt", erklärte Finanzminister Dr. Helmuth Markov am 26.04.2011 in Potsdam. Die zuletzt vergriffene Publikation gibt sein Ministerium bereits in sechster Auflage heraus.
Das Faltblatt informiert unter anderem darüber, dass Rentnerinnen und Rentner in diesem Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben haben, wenn für das Kalenderjahr 2010 die steuerpflichtigen Einkünfte aus Renten und anderen Einkunftsquellen insgesamt über 8.004 Euro beziehungsweise 16.008 Euro bei Ehepaaren lagen. Ob dann auch Steuern zu zahlen sind, hängt vom Einzelfall ab. Das Faltblatt zeigt hierzu anschaulich an Beispielen, was die Besteuerung der Alterseinkünfte im Einzelfall bedeuten kann. Die bisherigen Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass eine große Mehrheit der brandenburgischen Rentnerinnen und Rentner auf ihre Rente keine Steuern zahlen müssen.
Wo ist das neue Faltblatt erhältlich?
Das Faltblatt finden Sie auf den Internet-Seiten des Ministeriums der Finanzen (www.mdf.brandenburg.de -> Publikationen) und der Finanzämter in Brandenburg (www.finanzamt.brandenburg.de -> Broschüren und Informationsmaterial). Außerdem liegt es in allen Finanzämtern Brandenburgs aus und kann beim Finanzministerium (Telefon: 0331/866-6012) auch als Druckexemplar kostenlos bestellt werden.
Quelle: FinMin Brandenburg