Neue Regelungen, die Sie kennen sollten

Das sollten Verbraucher wissen:

 

Hier geht es um Stromtarife, Sicherung der Sparguthaben, Geldautomaten und Lebensmittelkennzeichnung

Stromkosten steigen

Viele Stromunternehmen haben zum 1. Januar Tariferhöhungen angekündigt. Die steigende Strompreis-Umlage für die erneuerbaren Energien trägt dazu bei. Um die finanzielle Belastung der Verbraucher in einem vertretbaren Rahmen zu halten, sinkt der Festbetrag, den Anbieter zum Beispiel von Solarenergie erhalten, zum 1. Januar 2011. Zugleich hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren den Wechsel vom Stromanbieter erheblich erleichtert.

Variable Tarife bei Strom und Gas

Neue Tarife sollen künftig beim Energiesparen helfen. In einem ersten Schritt müssen die Energieversorger ab dem 30. Dezember 2010 zumindest einen einfachen, zeitabhängigen Tarif (Tag-Nacht) anbieten.

Neue Technik, zum Beispiel so genannte "intelligente Zähler", sollen in Zukunft das Energie- und damit Geldsparen leichter machen: Denn wer seine Geräte dann einschaltet, wenn Strom günstig ist, spart zusätzlich.

Neuregelung bei Bankautomatengebühren


Wer Geld an fremden Bankenautomaten abhebt, wird ab dem 15. Januar 2011 vor der Auszahlung erfahren, wie viele Gebühren dafür anfallen. Sind sie zu hoch, kann man den Vorgang abbrechen, ohne dass Kosten anfallen. Darauf haben sich Banken und Sparkassen verständigt. Die Bundesregierung hatte mehrfach kritisiert, dass die Gebühren für Abbuchungen an Geldautomaten nur schwer zu durchschauen sind.

Höhere Sicherung für Sparer


Die gesetzliche Garantie für Spareinlagen steigt 2011 von 50.000 auf 100.000 Euro. Außerdem verkürzt sich die Auszahlungsfrist für Spareinlagen auf maximal 30 Arbeitstage. Die höhere Sicherung entspricht der europäischen Regelung. Die Einlagensicherung wurde wegen der Finanzkrise bereits Ende Juni 2009 von 20.000 auf 50.000 Euro erhöht.

Veränderte Kennzeichnung von Aromen


Für die Kennzeichnung von Aromen in Lebensmitteln gelten ab dem 20. Januar 2011 neue Regeln: Der Begriff "natürliches Aroma" darf nur verwendet werden, wenn die Substanz, die das Aroma ausmacht, vollständig natürlichen Ursprungs ist. Wird zusätzlich ein Ausgangsstoff für das Aroma genannt - etwa "natürliches Pfirsich-Aroma" - so ist das nur dann erlaubt, wenn mindestens 95 Prozent des Aromas aus Pfirsich stammen. Die restlichen fünf Prozent können Aromaextrakte und/oder natürliche Aromastoffe aus anderer Quelle sein.


Das sollten Autofahrer wissen:


Neue Regeln für Autofahrer: Winterreifenpflicht, serienmäßig eingebautes Tagfahrlicht, begleitetes Fahren mit 17, Wechselkennzeichen für bis zu drei Autos, neue Benzinsorte und Strafzettel aus dem Ausland.

Winterreifenpflicht

Wer ab 4. Dezember 2010 bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit 40 Euro Bußgeld rechnen. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Reifen sollen 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig werden.

Zu erkennen sind Winterreifen an den Buchstaben M&S beziehungsweise der Schneeflocke. Neben Winterreifen sind auch Ganzjahresreifen zulässig.

Serienmäßiges Tagfahrlicht

Alle Neuwagen müssen ab 2011 serienmäßig mit speziellen Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Sie schalten sich in den Scheinwerfern automatisch beim Starten des Motors ein. Tagfahrleuchten sind sparsamer und somit umweltfreundlicher als Abblendlicht. Nachrüsten muss niemand.

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Ab 1. Januar 2011 dürfen Jugendliche ab 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren. Voraussetzung: Das Fahren ist bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung eines erwachsenen Führerscheininhabers erlaubt - sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

Anforderungen an den Begleiter: Mindestalter: 30 Jahre, Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) seit mindestens fünf Jahren, Eintragungen im Flensburger Verkehrszentralregister: maximal drei Punkte.

Wechselkennzeichen

Ab 2011 wird die KFZ-Kennzeichnung mit dem Wechselkennzeichen, das heißt ein Kennzeichen für mehr als ein Fahrzeug, deutlich flexibler. Bis zu drei Fahrzeuge dürfen unter einem Kennzeichen laufen. Geführt werden darf das Zeichen zur gleichen Zeit immer nur an jeweils einem Fahrzeug.

Neue Benzinsorte


Ab Januar 2011 ist mehr Bio im Kraftstoff. Dann gibt es an deutschen Tankstellen eine neue Benzinsorte: E-10. Alternativ zum gängigen Superbenzin enthält E-10 einen deutlich höheren Anteil an Bio-Ethanol. Er liegt bei maximal zehn Prozent und ist somit doppelt so hoch wie bisher üblich. Dieser Biokraftstoff wird aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. Wer E-10 tankt, reduziert den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr. Etwa 90 Prozent aller benzinbetriebenen Pkw - und alle Neufahrzeuge - können E-10 tanken. Dennoch sollten Sie sich vergewissern, ob Ihr Auto E-10-tauglich ist. Informationen zur Verträglichkeit gibt der Autohersteller.

Strafzettel aus dem Ausland

Bereits seit Oktober 2010 können deutsche Autofahrer, die im EU-Ausland gegen Verkehrsregeln verstoßen haben, zu Hause belangt werden. Bußgelder, die von ausländischen Behörden verhängt sind, werden nun auch in Deutschland eingezogen. Eine Vollstreckung findet ab einer Höhe von 70 Euro statt. Der Bescheid muss in deutscher Sprache verfasst sein.

Was ändert sich im Steuerrecht?

 

Steuerzahler werden entlastet: Arbeitszimmer wieder absetzbar, doppelte Haushaltsführung ausgeweitet, elektronisches Lohnsteuer-Verfahren kommt.

Jahressteuergesetz 2010


Mit dem Jahressteuergesetz 2010 tritt zum 1. Januar 2011 eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht in Kraft, die viele Menschen direkt betreffen:

Kosten für häusliches Arbeitszimmer

Wer für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit als Arbeitsplatz nur das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung hat, kann wieder bis zu 1.250 Euro bei der Steuererklärung geltend machen. Dies gilt auch, wenn dieses Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Betätigung ist. Die Regelung gilt rückwirkend ab 2007.

Von der Neuregelung profitieren zum Beispiel Lehrer, denen in der Schule zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
2007 waren die Möglichkeiten, diese Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen, erheblich eingeschränkt worden.

Weitere Informationen beim Bundesfinanzministerium

 

Ab 2012 elektronisches Lohnsteuer-Verfahren

Die elektronische Lohnsteuerkarte soll die Lohnsteuerkarte aus Papier bis 2012 ablösen. In der Übergangsphase gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011.

Ab 2011 ist allein das Finanzamt Ihr Ansprechpartner für Auskünfte zu gespeicherten Steuerdaten sowie für Änderungen. Die Gemeinden stellen somit künftig keine Lohnsteuerkarten mehr aus. Sie bleiben - wie bisher - für die Meldedaten zuständig. Wer 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, beantragt sie bei seinem zuständigen Finanzamt.

Was Sie 2011 beachten müssen:

  • Ledige, die 2011 erstmals ein Ausbildungsverhältnis beginnen, benötigen keine Lohnsteuerkarte. Sie müssen ihrem Arbeitgeber lediglich die Steuer-Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Konfessionszugehörigkeit mitteilen und schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt.
  • Bei einem Wechsel des Arbeitgebers im Laufe des Jahres 2011 nehmen Sie Ihre Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung mit.
  • Sofern Freibeträge - zum Beispiel für Kinder, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Werbungskosten) - auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese (unabhängig vom Gültigkeitsbeginn) auch 2011 weiter.

 

Achtung: Änderungen der Steuerklasse und Kinderfreibeträge!

  • Weichen diese Eintragungen - beispielsweise wegen Ehescheidung oder Berufsbeginn des Kindes - von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu Ihren Gunsten ab, müssen Sie die Eintragungen umgehend vom Finanzamt ändern lassen.
  • Um Steuernachzahlungen für 2011 zu vermeiden, können Sie die Herabsetzung von Freibeträgen beim Finanzamt beantragen. Beispiel: geringere Fahrtkosten zur Arbeitsstelle wegen Wechsel des Wohnorts.

 

Höhere Steuerbefreiung für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften

Ab 2011 können ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften eine Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen bis zu 2.100 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Bisher waren es maximal 500 Euro.

Riester-Zulagen auch für Arbeitslosengeld II-Empfänger

Empfänger von Arbeitslosengeld II können auch in Zukunft die Zulagen für die Riester-Förderung erhalten. Hierzu gehören auch diejenigen,

  • die eine Anrechnungszeit wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und
  • zulagenberechtigt waren, bevor sie arbeitslos wurden.


Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II ändert sich somit faktisch nichts.

Eingetragene Lebenspartner


Sie sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht nunmehr vollständig gleichgestellt. Bislang galt (seit 1. Januar 2009) nur eine Gleichstellung bei sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen. Jetzt gilt sie auch bei der Steuerklasse und damit beim Steuertarif.

In allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Fällen gilt die vollständige Gleichstellung rückwirkend ab dem 1. August 2001.

Konkret gelten damit für eingetragene Lebenspartner folgende Erbschaftsteuersätze:

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10 ErbStG) bis einschließlich … Euro
          

      Prozentsatz         Steuerklasse I

      75 000                        7
      300 000                      11
      600 000                      15
      6 000 000                   19
      13 000 000                  23
      26 000 000                  27
      über 26 000 000          30

Eingetragene Lebenspartner


Sie sind künftig auch im Grunderwerbsteuerrecht mit Ehegatten gleichgestellt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen


Wenn eine haushaltsnahe Dienstleistung oder haushaltsnahe Handwerkerleistung bereits öffentlich gefördert wird - etwa über ein KfW-Programm -, können Sie diese Dienstleistung nicht mehr bei der Steuer geltend machen. Damit werden Doppelförderungen ausgeschlossen.

Elektronische Jahreserklärung Umsatzsteuer

Umsatzsteuerpflichtige müssen ihre Jahreserklärung für 2011 und die Folgejahre elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln.

Doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung wird nun auch dann anerkannt, wenn der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt vom Beschäftigungsort wegverlegt, aber dort, wo er arbeitet, einen Zweitwohnsitz behält. Voraussetzung ist allerdings, dass zu diesem Zeitpunkt weder ein Rückumzug an den Beschäftigungsort geplant ist noch feststeht.

Was ändert sich für Familien?


Für 2,4 Millionen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen soll es ein Bildungspaket geben*. Trotz aller Sparzwänge bleibt es beim Elterngeld.

Elterngeld

Die grundlegende Struktur des Elterngeldes bleibt erhalten. Folgendes ändert sich:

  • Eltern, die als Alleinerziehende mehr als 250.000 Euro oder als Verheiratete beziehungsweise als Paargemeinschaft 500.000 Euro im Jahr versteuern, erhalten ab Januar kein Elterngeld mehr.
  • Elterngeldbezieher erhalten ab einem Nettoeinkommen von 1.200 Euro im Monat künftig 65 Prozent (statt bisher 67 Prozent) des Einkommens. Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 Prozent.
  • Das Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat und der Höchstbetrag von 1.800 Euro bleiben erhalten. Das ist vor allem eine Unterstützung von Erwerbstätigen mit niedrigen und mittleren Einkommen.
  • Zusätzliches Elterngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird - wie beim Kindergeld - auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag angerechnet.
  • Wer vor der Geburt seines Kindes einen Teil seines Einkommens selbst erarbeitet hat, zum Beispiel über einen Minijob, soll dafür auch Elterngeld erhalten.

 

Bildungspaket für Kinder und Jugendliche


Leistungen aus dem Bildungspaket werden entweder als Gutscheine gewährt oder vom Jobcenter direkt mit dem Sportverein, der Musikschule, dem Kantinenpächter abgerechnet.

Leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche sollen Anspruch haben auf:

  • jährlich bis zu 120 Euro für Vereinsbeiträge (Kultur, Sport und Ferienangebote vor Ort),
  • Lernförderung, wenn nachweislich Bedarf besteht,
  • jährlich bis zu 100 Euro für ein Schulbasispaket für Schulmaterial (zum Beispiel Taschenrechner oder Hefte) und für eintägige Klassenausflüge,
  • monatlich bis zu 26 Euro Zuschuss zum warmen Mittagessen in der Schule oder Kita, wenn dies dort angeboten wird,           
  • einen monatlichen Zuschuss zum Fahrgeld zur weiterführenden Schule ab 10. Klasse.
  • Über das entsprechende Gesetz verhandelt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Die nächste Sitzung ist für den 7. Januar 2011 geplant.

Das sollten Arbeitnehmer wissen:


Auch 2011 verbessern sich die Beschäftigungschancen, besonders für junge Menschen, Alleinerziehende und ältere Arbeitsuchende.

Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt


Bestehende Arbeitsplätze sichern und neue Beschäftigungschancen eröffnen, heißt die Devise auch für 2011. Wichtige Regelungen aus dem Beschäftigungschancen-Gesetz, die sich bewährt haben, gelten fort - für Junge, Alleinerziehende und ältere Arbeitsuchende:

  • Jedem unter 25-Jährigen vermitteln die Arbeitsagenturen innerhalb von sechs Wochen nach Arbeitslosmeldung einen geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsgelegenheit.
  • Alleinerziehende, die eine Arbeit suchen, bekommen von der Arbeitsagentur beziehungsweise vom Jobcenter Unterstützung angeboten, wie sie an einen Kinderbetreuungsplatz kommen können.
  • Ältere Menschen sollen künftig bessere Aussichten haben, bis zum 67. Lebensjahr beschäftigt zu bleiben oder wieder in existenzsichernde Beschäftigung eingegliedert zu werden. Das Bundesprogramm "Perspektive 50plus" zeigt: Es ist mit geeigneter Weiterbildung möglich, auch mit über 50 Jahren noch Kompetenzen auszuweiten und erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt einzusetzen. Die Arbeitsagenturen vermitteln Maßnahmen zur Weiterbildung und unterstützen sie finanziell.
  • Für ältere Beschäftigte fördern die Arbeitsagenturen in kleinen und mittelgroßen Unternehmen die Weiterbildung, vergeben einen Eingliederungszuschuss beziehungsweise fördern die Entgeltsicherung.

 

Interessenten können sich bei Arbeitsagenturen beziehungsweise den Jobcentern weiter informieren.

  • Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen können von den Arbeitsagenturen bis Ende 2013 gefördert werden, um sich beruflich zu orientieren. Dazu bieten die Arbeitsagenturen spezielle Berufsorientierungskurse an. Nähere Informationen bieten die Berufsinformationszentren vor Ort.
  • Einkommen bis 1.200 Euro aus Ferienjobs können Jugendliche behalten, ohne dass ihre Sozialleistungen gekürzt werden. Das ist auch unabhängig vom Einkommen der Eltern. Diese Regelung soll junge Menschen dazu motivieren, durch eigene Arbeitsleistung ein Einkommen zu erzielen.
  • Die freiwillige Arbeitslosenversicherung, die Ende 2010 auslaufen sollte, gilt weiter. Damit können sich Selbstständige und Auslandsbeschäftigte auch 2011 freiwillig für den Fall der Arbeitslosigkeit absichern.

 

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erhöht sich ab 2011 geringfügig von 2,8 Prozent auf 3,0 Prozent. 2006 betrug er noch 6,5 Prozent

 

Was ist neu im Gesundheitswesen?


Die Bundesregierung stabilisiert das Gesundheitswesen. Pharmaindustrie, Apotheken und Großhandel müssen zwei Milliarden Euro sparen. Der Beitragssatz steigt auf das Niveau vor der Wirtschafts- und Finanzkrise.

Neuer Beitragssatz 15,5 Prozent

Der Beitragssatz wird ab 1. Januar 2011 auf das Niveau vor der Wirtschafts- und Finanzkrise angehoben. Versicherte zahlen wieder 8,2 Prozent, Arbeitgeber 7,3 Prozent. Der Arbeitgeberanteil wird festgeschrieben. Der Beitragssatz steigt damit insgesamt von 14,9 auf 15,5 Prozent.

Bemessungsgrenzen sinken

Aber für viele Versicherte wird es auch günstiger: Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2011 sinkt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 44.550 Euro jährlich (2010: 45.000 Euro) beziehungsweise 3.712,50 Euro monatlich (2010: 3.750 Euro). Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge in der GKV berechnet.

Ab 2011 wird der Wechsel in eine private Krankenversicherung leichter. Arbeitnehmer müssen künftig nur noch ein Jahr (vorher waren es drei Jahre) ein bestimmtes Bruttogehalt haben, um wechseln zu können. Die Versicherungspflichtgrenze sinkt 2011 von 49.950 auf 49.500 Euro beziehungsweise von 4.162,50 Euro monatlich auf 4.125 Euro.

Zusatzbeitrag mit Sozialausgleich

Wenn Zusatzbeiträge erforderlich sind, erheben die Krankenkassen sie als einkommensunabhängige Beiträge in Euro und Cent. Diese Beiträge zahlt das Mitglied direkt an die Krankenkasse. Über die Höhe entscheidet jede einzelne Krankenkasse selbst. Die meisten Kassen benötigen 2011 keinen Zusatzbeitrag.

Der Sozialausgleich greift, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt. Der Versicherte hat dann Anspruch auf Ermäßigung seines Beitrags.

Beispielrechnung:

Die Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 20 Euro im Monat. Der Versicherte hat ein Einkommen von 800 Euro. Der Sozialausgleich bewirkt nun: Zwei Prozent von 800 Euro Einkommen entspricht 16 Euro. Das ist die Erhöhung, die er höchstens zahlen muss. Er spart also vier Euro.

Gründe für die Finanz-Neuordnung im Gesundheitswesen

Neun Milliarden Euro Defizit - so war die Prognose für den Gesundheitsfonds 2011. Seit Jahren wachsen die Ausgaben der GKV schneller als die Einnahmen. Die Gründe: eine immer älter werdende Bevölkerung und ein kostenintensiver medizinischer Fortschritt. Ohne Reform hätten jedes siebte Krankenhaus und fast jede vierte Arztpraxis geschlossen werden müssen.

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz werden die Ausgaben stabilisiert, die Einnahmen auf eine solide Basis gestellt. Die hervorragende medizinische Versorgung bleibt langfristig bezahlbar: für alle Versicherten, für jedes Alter, für jeden Geldbeutel.

Dazu leisten alle ihren Sparbeitrag: durch höherer Vergütungen für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser. Die Krankenkassen frieren Verwaltungskosten ein. Einsparvolumen: über eine Milliarde Euro.

Neuordnung des Arzneimittelmarktes

Durch die Neuordnung des Arzneimittelmarktes werden die Krankenkassen und damit die Beitragszahler entlastet.

  • Erstmals müssen Arzneimittelhersteller für alle neuen Medikamente den zusätzlichen Nutzen nachweisen. Für diese Arzneimittel handeln Pharmaunternehmen und der Spitzenverband der Krankenkassen einen Rabatt auf den Abgabepreis aus.
  • Bei allen anderen Arzneimitteln gelten nur noch marktübliche Festbeträge. Das führt zu sinkenden Arzneimittelpreisen und stabilen Beiträgen für die Versicherten. Pharmafirmen verlieren damit den Anreiz, neue Medikamente ohne zusätzlichen Nutzen auf den Markt zu bringen. Sie verlieren ihr Preismonopol.

Patienten erhalten wie bisher die wirksamsten Medikamente. Sie beteiligen sich nur mit der gesetzlichen Zuzahlung an den Rezeptkosten. Gesetzlich Versicherte können künftig auch ein teureres Medikament ihrer Wahl bekommen, wenn sie die höheren Kosten selbst tragen. Bisher war das nicht möglich, denn die Kasse zahlte nur die preisgünstigste, wirkungsgleiche Arznei.

Für die Wahltarife "Kostenerstattung", "Beitragsrückerstattung/Prämienzahlung" und "Arzneimittel der besonderen Therapierichtung" verkürzen sich die Bindungsfristen von drei Jahren auf ein Jahr. Für die Wahltarife "Selbstbehalt" und "Krankengeld" gilt auch 2011 die dreijährige Bindung. Auskünfte hierzu erteilen die Krankenkassen.


Das ändert sich beim Wehr- und Zivildienst:

 

Grundwehrdienst und Zivildienst sind drei Monate kürzer: sechs statt neun Monate.

 

Verkürzung des Grundwehr- und Zivildienstes

Seit 1. Dezember 2010 ist der Grundwehr- und Zivildienst auf sechs Monate verkürzt. Die Regelung gilt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst seit dem 1. Juli 2010 angetreten haben. Auf freiwilliger Basis können sowohl Zivildienst als auch Wehrdienst verlängert werden.

Aussetzung der Wehrpflicht

Am 15. Dezember hat das Bundeskabinett beschlossen, die Einberufung zum Wehrdienst auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Die Wehrpflicht soll aber im Grundgesetz erhalten bleiben. Ab 1. Juli 2011 ist ein freiwilliger Wehrdienst für Männer und Frauen geplant.

Zum 3. Januar 2011 werden junge Männer letztmalig einberufen. Denn schon ab 1. März 2011 verzichtet das Bundesverteidigungsministerium darauf. Der Wehrdienst ist dann schon freiwillig.

Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes

Mit dem Aussetzen der Wehrpflicht entfällt auch die Grundlage für den Zivildienst. Zivildienstleistende sind überwiegend in sozialen Einrichtungen beschäftigt und erledigen dort zusätzliche Aufgaben. Um den Wegfall des Zivildienstes wenigstens teilweise ausgleichen zu können, soll ab 1. Juli 2011 ein Bundesfreiwilligendienst eingeführt werden.
  

Was ändert sich bei der Rente?


Weil die Löhne in den neuen Ländern gestiegen sind, steigt dort auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung wird für jedes Jahr neu festgesetzt. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert die Grenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Der Einkommensanteil, der über diesem Grenzbetrag liegt, ist beitragsfrei.

Grundlage der Berechnungen ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2009. Die Lohnzuwachsrate 2009 beträgt minus 0,39 Prozent in den alten und plus 0,84 Prozent in den neuen Ländern. Daher gilt für die gesetzliche Rentenversicherung:

  • Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West verbleibt auf dem Stand von 2010 bei 5.500 Euro.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt 2011 von 4.650 auf 4.800 Euro.

 

Das sollten Sie zur Grundsicherung (Hartz IV) wissen.

Nach der Neuberechnung der Regelsätze sollen alleinstehende Erwachsene im Monat 5 Euro mehr erhalten. Kinder und Jugendliche sollen durch ein Bildungspaket unterstützt werden*.

Neuer Berechnungsmodus - mehr Grundsicherung


Jeden Monat erhalten künftig:

  • Alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene: 364 Euro
    Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte (Bedarfsgemeinschaft): 328 Euro
  • erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben: 291 Euro
  • Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren: 287 Euro
  • Kinder zwischen sechs und 13 Jahren: 251 Euro
  • Kinder unter sechs Jahren: 215 Euro

Eigentlich hat die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuberechnung für Kinder und Jugendliche niedrigere Regelsätze ergeben. Die Bundesregierung hat jedoch entschieden, die bisherigen, höheren Regelsätze beizubehalten.

  • Über das entsprechende Gesetz verhandelt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Die nächste Sitzung ist für den 7. Januar 2011 geplant.

Was bedeutet das Zukunftspaket für Sie?


Ein ausgewogenes Spar- und Investitionsprogramm kennzeichnet den Bundeshaushalt 2011. Das Zukunftspaket dient dazu, die Staatsverschuldung zu reduzieren und den Wohlstand unseres Landes zu erhalten.

Solide Staatsfinanzen     

Bund und Länder haben sich auf eine Schuldenbremse im Grundgesetz geeinigt. Danach muss der Bund bis 2016 sein strukturelles Defizit von etwa 70 Milliarden Euro auf zehn Milliarden Euro zurückführen.

Dafür stellt das Zukunftspaket die Weichen. Beginnend mit dem Bundeshaushalt 2011 wird die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren über 80 Milliarden Euro einsparen.

Zum Zukunftspaket leistet jeder einen Beitrag: Verwaltung, Unternehmen und Bürger - durch Abbau von Subventionen, Beteiligung von Unternehmen, Einsparungen in der Verwaltung und die Anpassung von Sozialgesetzen. Das Zukunftspaket beinhaltet unter anderem eine neue Luftverkehrsteuer, die Kürzung von Ökosteuervergünstigungen für die Industrie sowie Änderungen beim Elterngeld.

Luftverkehrsteuer


Mit der Luftverkehrsteuer verbessert die Bundesregierung nicht nur ihre Einnahmen, sondern setzt auch einen ökologischen Anreiz. Die Steuer gilt ausschließlich für Passagierflüge von deutschen Flughäfen aus. Flüge in Privatmaschinen oder Rettungsflüge sind weiter steuerfrei.

Die Regelung gilt bereits seit dem 1. September 2010. Die Steuer wird für Ticketkäufe oder Buchungen von Pauschalreisen mit Abflugdatum ab dem 1. Januar 2011 erhoben.

Die Steuersätze (gerechnet ab Frankfurt/Main zum größten Verkehrsflughafen des Zielstaates):

  • Acht Euro für Inlandsflüge, Flüge in Europa sowie unter anderem nach Marokko, in die Türkei, nach Tunesien, nach Zypern und nach Russland.
  • 25 Euro für Flüge in den Nahen und Mittleren Osten, etwa nach Ägypten, Israel, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und in einige afrikanische Staaten.
  • 45 Euro für Flüge in andere Länder, zum Beispiel in die USA, nach Kanada, Australien, Neuseeland, China.

Geringere Ökosteuervergünstigungen

Künftig gibt es weniger Ausnahmeregelungen bei der Ökosteuer. Insofern werden 2011 viele Unternehmen mehr Energie- und Stromsteuer zahlen müssen. Dieser Anstieg fällt aber deutlich geringer aus als ursprünglich von der Bundesregierung geplant. Stärkere Belastungen hätten hunderttausende Arbeitsplätze in deutschen Unternehmen gefährdet.

Tabaksteuererhöhung

Tabak wird zum 1. Mai 2011 teurer. Weitere Erhöhungen wird es von 2012 bis 2015 jeweils zum 1. Januar geben. Die erhöhte Tabaksteuer soll die geringeren Ökosteuereinnahmen ausgleichen.

Mit welchen Preisanpassungen* ist zu rechnen?

  • Zigaretten: pro Packung (19 Stück) jährlich vier bis acht Cent.
  • Feinschnitttabak: pro 40 Gramm-Packung ca. zwölf bis 14 Cent jährlich.
  • In den niedrigen Preislagen (Umstellung auf EU-weite Mindeststeuer) zusätzlich einmalig bis zu etwa 45 Cent je Pakkung.
  • ECO-Zigarillos: im ersten Schritt bis zu 40 Cent, im zweiten Schritt bis zu 15 Cent (jeweils pro Packung mit 17 Stück).


*Ohne Gewähr. Die Preise setzt die Tabakindustrie fest.

Was bringt das Energiekonzept 2011?

Durch die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke erzielen die Stromkonzerne höhere Gewinne. Sie fließen zum größten Teil in den Bundeshaushalt und dienen dem Ausbau der regenerativen Energien.

Energiekonzept startet

Die Preise für Energie werden auch in Zukunft steigen, denn weltweit wird mehr Energie benötigt. Die fossilen Energiestoffe wie Öl, Kohle und Erdgas sind aber nicht unendlich vorhanden. Ihr Verbrauch schadet zudem Umwelt und Klima.

Um den Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft zu sichern, muss Energie bezahlbar bleiben. Gleichzeitig soll unsere Wirtschaft auch künftig eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt sein. Die erneuerbaren Energien werden beim Energiemix der Zukunft den Hauptanteil tragen.

Wesentliche gesetzliche Grundlagen des Energiekonzeptes der Bundesregierung treten am 1. Januar in Kraft. Durch die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke erzielen die Stromkonzerne höhere Gewinne. Sie fließen zum größten Teil in den Bundeshaushalt und werden für den Ausbau der regenerativen Energien genutzt.

Kernenergie - eine notwendige Brückentechnologie

Bei Kernkraftwerken, die bis 1980 in Betrieb gegangen sind, verlängert sich die Laufzeit um acht, bei den jüngeren um 14 Jahre. Die sieben älteren Kraftwerke werden ab 2020 stillgelegt. Bestandteil des Gesetzespaketes sind auch höhere Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke.

Nach dem Gesetz für den "Energie- und Klimafonds" sollen die Betreiber 2011 und 2012 jeweils 300 Millionen Euro, 2013 bis 2016 jeweils 200 Millionen Euro an den Bund zahlen. Ab 2013 kommen die zusätzlich erzielten Erlöse aus der Versteigerung der Emissionszertifikate hinzu. Das Geld wird der Bund unter anderem für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, für die Erforschung erneuerbarer Energien und für das Gebäudesanierungsprogramm bereitstellen.

Außerdem müssen die Energieversorger ab kommendem Jahr auf den Verbrauch von Kernbrennstoff Steuern zahlen. Die jährlichen Steuereinnahmen von rund 2,3 Milliarden Euro werden zur Sanierung der Schachtanlage "Asse II" verwendet.

Mehr Schutz vor Gewaltverbrechern:

Die Neuordnung der Sicherungsverwahrung soll für einen besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen Straftätern sorgen.

Sicherungsverwahrung

Gemeingefährliche Gewalttäter können weiter eingesperrt bleiben, obwohl sie ihre Freiheitsstrafe vollständig verbüßt haben. Und zwar dann, wenn von ihnen weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Die rechtlichen Regelungen hierfür hat die Bundesregierung konkretisiert und verbessert. Außerdem lassen sich entlassene, aber weiterhin gefährliche Menschen durch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung künftig besser überwachen.