Schärfere Regeln gegen Steuerbetrug beschlossen
9. Dezember 2010
Schärfere gesetzliche Hürden
Der am 08.12.2010 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung sieht vor:
- Straffreiheit bei Selbstanzeige nur noch dann zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige alle Besteuerungsgrundlagen und Sachverhalte vollständig und zutreffend nacherklärt.
- Künftig ist eine Selbstanzeige nur noch bis zur Bekanntgabe der Prüfungsanordnung durch die Finanzbehörde möglich - nicht mehr bis der Steuerprüfer kommt.
Für alle bereits abgegebenen Teilselbstanzeigen gilt: Sie führen nur noch in dem erklärten Umfang zu Straffreiheit. Stellt die Finanzbehörde darüber hinaus Steuerhinterziehungstatbestände fest, sind diese strafbar.
"Brücke zur Steuerehrlichkeit" bleibt
In jüngster Zeit gab es eine Flut von Selbstanzeigen bei den Steuerbehörden. Diese beruhten zu einem erheblichen Teil auf dem Ermittlungsdruck, der durch angekaufte Steuerdaten aus dem Ausland entstand.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 9. November 2010 die Auffassung der Bundesregierung gestützt, wonach die Behörden angekaufte Daten als Beweismittel im Steuerstrafverfahren verwenden dürfen.
Die strafbefreiende Selbstanzeige war bisher durchaus ein erfolgreiches Instrument zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Eine vollständige Abschaffung der Selbstanzeige nähme Ermittlungsmöglichkeiten und verringerte das Steueraufkommen.
Daher bleibt die "Brücke in die Steuerehrlichkeit" für diejenigen bestehen, die ihren Steuerpflichten künftig wieder voll nachkommen wollen.
Steuerhinterziehung international stärker im Blick
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Die internationale Zusammenarbeit der Behörden wird mit den internationalen Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen zunehmend erfolgreicher.
So wollen beispielsweise Deutschland und die Schweiz über eine Erweiterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Steuerbereich und über den verbesserten Marktzugang für Banken verhandeln.
Katalog der Geldwäsche-Straftaten erweitert
Außerdem erweitert der Gesetzentwurf die Straftatbestände für Geldwäsche: So sollen gewerbs- oder bandenmäßig betriebene Marktmanipulation, Insiderhandel und Produktpiraterie künftig strafrechtlich zu Vortaten der Geldwäsche zählen.
Es geht darum den Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen. Die Financial Action Task Force On Money Laundering (FATF) hatte die Ergänzungen im Februar 2010 vorgeschlagen.
Die FATF ist das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Deutschland als Gründungsmitglied beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung der FATF-Empfehlungen.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: BMF