Neue Regelungen beim Elterngeld

Elterngeldbezieher erhalten ab einem Netto-Einkommen von 1.200 Euro im Monat künftig 65 Prozent (statt bisher 67 Prozent) dieses Einkommens ersetzt. Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 Prozent. Familien mit sehr hohem Einkommen erhalten künftig kein Elterngeld mehr.

Das Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat und der Höchstbetrag von 1.800 Euro bleiben unangetastet. Das ist vor allem eine Unterstützung von Erwerbstätigen im unteren und mittleren Einkommensbereich.

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Zusätzliches Elterngeld verringert den Lohnabstand. Deshalb wird es - wie beim Kindergeld - auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag angerechnet.

Wer vor der Geburt seines Kindes einen Teil seines Einkommens selbst erarbeitet hat, soll dafür auch Elterngeld erhalten. Dazu gehören auch pauschal besteuerte Einnahmen, vor allem aus so genannten Minijobs.

Der Bundesrat hat die Kürzungen beim Elterngeld gebilligt. So erhalten auch Steuerpflichtige, die als Alleinerziehende mehr als 250.000 Euro oder als Verheiratete 500.000 Euro im Jahr versteuern, ab Januar kein Elterngeld mehr.

Quelle: Bundesregierung