Neue Düsseldorfer Tabelle 2011

In der vom OLG Düsseldorf herausgegebenen sog. "Düsseldorfer Tabelle" werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Geändert wurden für das Jahr 2011 vor allem die Werte für den notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt), der einem Unterhaltspflichtigen verbleibt.

Die Änderungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Existenzminimum-Berichten am 17.12.2010 zustimmen wird.

Die Düsseldorfer Tabelle 2011 und eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen zur Düsseldorfer Tabelle 2010 finden Sie auf der Homepage des OLG Düsseldorf.

Quelle: DATEV eG