Abkommen über den Informationsaustausch für Besteuerungszwecke mit Andorra
29. November 2010
Das Abkommen über Informationsaustausch zwischen Deutschland und dem Fürstentum Andorra gewährt deutschen Finanzbehörden Zugang zu Informationen, die zur Durchführung des deutschen Steuerrechts erforderlich sind. Zu diesen Informationen gehören auch Bankinformation und Informationen über die Eigentumsverhältnisse an juristischen Personen und anderen Rechtsgebilden. Der Zugang zu solchen Informationen ist nicht davon abhängig, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht. Das Abkommen entspricht in vollem Umfang dem Standard der OECD zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke.
Wir begrüßen die Bereitschaft Andorras, mit uns auf der Grundlage des Standards der OECD zusammenzuarbeiten und dazu beizutragen, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Mit der heutigen Unterzeichnung steht nunmehr den deutschen Finanzbehörden innerhalb Europas neben dem Europäischen Gemeinschaftsrecht ein nahezu lückenloses Netz von Vereinbarungen zur Verfügung, um grenzüberschreitende Sachverhalte für Besteuerungszwecke aufzuklären. Das Abkommen bedarf zu seinem In-Kraft-Treten noch in beiden Staaten der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften.
Quelle: BMF