Keine neuen Lohnsteuerkarten für 2011

Wie Sie wahrscheinlich schon gehört haben, wird die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform abgelöst durch ein neues, elektronisches Verfahren – ElsterLohn II. Damit behalten die Lohnsteuerkarten von 2010 auch für das Jahr 2011 ihre Gültigkeit. Als Arbeitgeber bewahren Sie bitte die Lohnsteuerkarten von 2010 auf und legen die enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde. Bei Neueinstellungen sind die Arbeitnehmer dazu verpflichtet, die 2010 ausgehändigte Lohnsteuerkarte bereitzustellen. 

 

Wird 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt diese nicht mehr die Gemeinde, sondern das zuständige Finanzamt in Form einer Ersatzbescheinigung aus. Das Finanzamt ist ab 2011 auch Ansprechpartner für Informationen zu den gespeicherten steuerlichen Daten und Änderungen. Ab 2012 werden die Daten für die Berechnung der Lohnsteuer in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und können von Ihnen bei Bedarf in elektronischer Form abgerufen werden.

 

Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter, dass sie in 2011 keine neue Lohnsteuerkarte erhalten und die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit behält. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Darüber hinaus berate ich Sie gerne zu allen Fragen rund um die gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel – telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.