DStV zum JStG 2010: Wichtige Änderungen gegenüber den vorigen Entwürfen

Eine Befugniserweiterung für die Lohnsteuerhilfevereine zur Übertragung gewerblicher Einkünfte aus der Feststellungserklärung und damit eine faktische Beratungsbefugnis gelangte dabei nicht ins Gesetz. Gleichfalls wurde der Anwendungszeitpunkt bei der Abschaffung des "Seeling-Modells" für die Herstellungsfälle auf Initiative des DStV erheblich entschärft. Die von der Länderkammer angedachte Einschränkung der Übertragungsmöglichkeit der § 6b-Rücklage erwies als deutlich verfehlt und konnte im Endeffekt noch abgewendet werden. Zu begrüßen ist ferner die beschlossene Einschränkung des Ausschlusses bei der Abgeltungsteuer in außerbetrieblichen Fällen. Auf die Senkung der Grenze des Verwaltungsvermögens im Rahmen der erbschaftsteuerlichen Vollverschonung bei Tochtergesellschaften abwärts von 50 auf 10 Prozent wurde ebenfalls verzichtet. Sehr kritisch ist nach Ansicht des DStV die abermalige Durchbrechung des Steuergeheimnisses zu sehen, nunmehr im Hinblick auf Ordnungswidrigkeiten nach § 31b AO.

Weitere Änderungen betreffen unter anderem:

  • die Theorie der "finalen Entnahme" - entgegen den vorigen Entwürfen soll es nicht mehr auf den Ausschluss des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland ankommen, sondern lediglich auf die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu einer ausländischen Betriebsstätte
  • die partielle Wiederherstellung der Rechtslage vor 2007 beim häuslichen Arbeitszimmer nur für Fälle, in denen kein betrieblicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht
  • die Wiederherstellung der Steuerpflicht von Erstattungszinsen als Nichtanwendungsgesetz gegenüber der neuesten BFH-Rechtsprechung
  • die Bemessung der AfA bei Einlage in das Betriebsvermögen nach vorheriger Nutzung im Rahmen einer anderen Einkunftsart
  • die Erweiterung der Bußgeldvorschriften bei rechtsmissbräuchlicher Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer
  • umfangreiche Übergangsvorschriften im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuer-Abzugmerkmale (ELStaM) ab 2012

Der Bundesrat wird voraussichtlich am 26.11.2010 dem JStG 2010 zustimmen. Allerdings wird derzeit über die Einsetzung eines Vermittlungsausschusses diskutiert, da die Länderkammer sich insbesondere mit dem Verfahren zu ELStaM sowie zu Details bei der Umsatzsteuerbefreiung von Banken und zu Fragen der Bescheinigung nach §§ 4 Nr. 20, 21 UStG unzufrieden zeigt.

Alle Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf sind in der anliegenden BT-Drucksache 17/3449 synoptisch gegenübergestellt.

Quelle: DStV