Änderungen bei geringfügig Beschäftigten und Mindestlohnanpassung

Mindestlohn und Grenze Minijob/Midijob erhöhen sich – Bestandschutz endet

Der Mindestlohn erhöht sich ab dem 01.01.2024 auf 12,41 Euro je Zeitstunde.

Dadurch gelten ab Januar 2024 folgende Geringfügigkeitsgrenzen:

  • Minijob bis 538,00 Euro

  • Midijob: Übergangsbereich von 538,01 Euro und 2.000,00 Euro

Die Bestandsschutzregelung für Arbeitnehmer mit einem Verdienst zwischen 450,01 Euro und 520,00 Euro endet am 31.12.2023.

Ab Januar 2024 müssen diese Arbeitnehmer als geringfügig Beschäftigte abgerechnet werden.