Was tun? Steuerfahndung…

… dann sollen Sie Ihre Rechte kennen. Zumal der Verfolgungsdruck wächst - die Bundesländer wollen künftig enger kooperieren.

Sich gegen eine Hausdurchsuchung der Steuerfahndung zu wehren, ist im Grunde nicht möglich. Allerdings lohnt es sich, gegen die Verwertung der beschlagnahmten Dinge vorzugehen - vor allem dann, wenn die Hausdurchsuchung nicht korrekt abgelaufen ist oder die Ermittlungen fehlerhaft waren.

Erwirkt ein Steuerpflichtiger ein Verwertungsverbot, bindet das dem Fiskus die Hände. So gewann ein Fabrikant einen Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Prüfer hatten alle Daten aus seiner Telefonanlage, den Handys und den Faxgeräten ausgekundschaftet - widerrechtlich (Az.: 2 BvR 308/04).

Beim Auftauchen der Steuerfahnder sollte man wie folgt vorgehen:

 

  1. Rechtsbeistand suchen

    Wichtig ist, umgehend seinen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu benachrichtigen. Der Rechtsbeistand sollte während der Durchsuchung durchgehend anwesend sein.

  2. Kooperation

    Sind im Durchsuchungsbeschluss konkrete Unterlagen genannt, ist es besser, diese - falls vorhanden - freiwillig herauszugeben. Das erspart den Verdächtigen weitere Besuche der Steuerermittler.

  3. Notizen anfertigen 

    Sinnvoll ist es, sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen zu lassen und sich die Namen und Dienstbezeichnungen der Fahnder zu notieren. Zudem sollte eine ausführliche Aufstellung der Unterlagen, die die Fahnder mitnehmen wollen, verlangt werden.

  4. Schweigen ist Gold

    Vorsicht vor undurchdachten Äußerungen! Alle Stellungnahmen - auch hinsichtlich vermeintlicher Nebensächlichkeiten - sollten zuerst vom Berater geprüft werden.

  5. Rechtsmittel

    Der Ablauf der Durchsuchung muss zeitnah protokolliert werden. Mit dem Berater sollte dann besprochen werden, ob eine Beschwerde gegen die Beschlagnahmung von Unterlagen möglich ist, ob der Einsatz angemessen war und ob Geschäftspapiere mitgenommen wurden, ohne die das Weiterführen des Betriebes nicht möglich ist.